Sehr geehrter Gast,

 

ab dem 01.07. 2017 gilt §32 ProstSchG !

Das ProstSchG sieht nach §32 eine Kondompflicht vor! Deshalb und in unserem eigenen Interesse, bitte ich um entsprechendes Verhalten. 

 

 

Aktueller Gesundheitsausweis meinerseits

(Gesundheitsamt Dresden) liegt vor.

 

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